Transparentes Arbeiten

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
kinderherzen – Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren e.V.
Elsa-Brändström-Str. 21
53225 Bonn
Gegründet: 1989

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Zur Satzung von kinderherzen.
Die aktuellen Förderkritierien für Forschungsprojekte.
Die Aufgaben und Ziele von kinderherzen.

3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind nach dem letzten Freistellungsbescheid vom 08.01.2021 (Finanzamt Bonn-Außenstadt) Steuernummer 206/5868/0910 als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Vorstand: Dr. Andreas Urban, Hille Dahm-Becker, Dr. Christian Hirzebruch
Geschäftsführung: Jörg Gattenlöhner
Wissenschaftlicher Beirat

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Unsere Jahresberichte zum Herunterladen.

6. Personalstruktur
Unser Team besteht aktuell aus sechzehn Vollzeit- und zehn Teilzeitkräften. (Stand Januar 2021)

7. Angaben zur Mittelherkunft
Angaben über sämtliche Einnahmen finden Sie in unserem aktuellen Jahresbericht.

8. Angaben zur Mittelverwendung
Angaben über sämtliche Ausgaben finden Sie in unserem aktuellen Jahresbericht.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
keine

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
Zuwendungen oder Einzelspenden von juristischen oder natürlichen Personen, die über 15% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen, waren im Jahr 2018 nicht vorhanden.

Umgang mit Mitteln und Kommunikation

Bei der Erstellung der steuerlichen Abschlüsse und bei der Kommunikation mit Unterstützern und Förderern finden die folgenden Gesichtspunkte besondere Beachtung:

  • Ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen
  • Einhaltung der steuerlichen Grundsätze für gemeinnützige Organisationen mit Nachprüfbarkeit der Mittelherkunft und -verwendung
  • Satzungsgemäße Verwendung der Spendenmittel unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Prüfung der unterstützten Projekte auch vor Ort
  • Nachweis im Rechnungswesen über Erhalt und Verwendung zweckgebundener Spenden, zum Beispiel wissenschaftliche und mildtätige Zwecke
  • Keine Vergütung für die ehrenamtlich Tätigen, ausschließliche Erstattung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen
  • Beachtung ethisch-moralischer Grundsätze in der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen
  • Beachtung von Sperrvermerken und der Wünsche der Spender bei Zusendung von Spendenkommunikation