kinderherzen Stiftung Dr. Andreas Urban

Vor mehr als 30 Jahren wurde die Stiftung unter dem Namen „Stiftung Deutsches Kinderherzzentrum Sankt Augustin“ gegründet. In 2020 haben wir sie in „kinderherzen Stiftung Dr. Andreas Urban“ umbenannt, um die Leistungen des Gründers zu würdigen. Ziel der Stiftung: Langfristige Sicherung der Hilfe für herzkranke Kinder. Als Zustifter, Philanthrop, Darlehensgeber oder Erblasser können Sie mit Ihrem Namen einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, dass kleine Herzen groß werden. 

Logo Dr Urban Stiftung

Dr. Andreas E. Urban

Der Namensgeber der kinderherzen Stiftung Dr. Andreas Urban – ehemals gegründet als Stiftung Deutsches Kinderherzzentrum St. Augustin – war Ärztlicher Direktor und langjähriger Leiter der Klinik für Kinderherzchirurgie in Sankt Augustin. Zudem ist er Vorstandsvorsitzender unseres Vereins kinderherzen Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren e.V. Er hat einen wesentlichen Beitrag zur modernen Kinderherzmedizin geleistet und mit seiner Stiftung will er die Hilfe für herzkranke Kinder für viele weitere Jahrzehnte sicherstellen.

So können Sie helfen

Zustiftung

Mit einer Zustiftung können Sie das Vermögen einer bestehenden Stiftung aufstocken – zum Beispiel das der kinderherzen Stiftung Dr. Andreas Urban. Die Zustiftung erhöht das Kapital und somit die Kapitalerträge. Die sogenannte Namenszustiftung trägt den Namen des Stifters. Der besondere Vorteil: Die Zinserträge können zu 25 Prozent zu einem vom Stifter bestimmten Zweck verwendet werden, z.B. zur Grabpflege. 

Im Fall einer Treuhandstiftung vertrauen Sie einem Treuhänder ein Stiftungsvermögen an. Der Treuhänder verwaltet es gemäß der von Ihnen vorgegebenen Satzung. Diese Stiftung kann Ihren Namen oder den einer Person, die Sie würdigen möchten, tragen. Eine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht ist nicht erforderlich, da es sich bei einer Treuhandstiftung um keine eigenständige Rechtsperson handelt. Die Abstimmung mit dem Finanzamt ist allerdings notwendig.

Als Immobilienbesitzer sollten Sie testamentarisch dafür sorgen, dass die Wohn- und Nießbrauchrechte von Familie, Mitbewohnern oder Mietern, die in Ihrem Eigentum wohnen, auch nach ihrem Tod gesichert sind. Ansonsten kann es passieren, dass z.B. Ihr Partner plötzlich umziehen muss. Legen Sie testamentarisch die Aufteilung der Immobilien unter Ihren Erben fest. Wenn alle versorgt sind, die Ihnen am Herzen liegen, können Sie auch kinderherzen mit bedenken. Detailliertere Informationen erhalten Sie in unserer Erbschaftbroschüre, die Sie online lesen können und auch jederzeit bei uns anfordern dürfen.

Sie können gemeinnützige Organisationen wie kinderherzen in Ihre Lebens- oder Rentenversicherung einsetzen. Die Abwicklung ist oft reibungsloser als die eines ganzen Testaments. Wenn Sie einen Bezugsberechtigten eingesetzt haben, ist die Versicherungssumme nicht Teil des Nachlasses. Damit reduziert sich unter Umständen die Höhe von Pflichtteilsansprüchen. Wenn Sie diesen Weg gehen wollen, informieren Sie schriftlich ihre Versicherung darüber, dass kinderherzen bezugsberechtigt im Hinblick auf alle Rechte Ihrer Versicherung im Todesfall sein soll.

Teilen Sie auch unseren vollständigen Namen (kinderherzen Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren e.V.), unsere Adresse, Steuernummer (Steuernummer lautet: 206/5868/0921) und Bankverbindung mit. 

Wichtig: Eine entsprechende Verfügung in Ihrem Testament reicht nicht aus. Sprechen Sie uns gerne an, falls Sie Fragen dazu haben. 

Sprechen Sie uns an!

Jörg Gattenlöhner

Jörg Gattenlöhner

Geschäftsführer kinderherzen Stiftung Dr. Andreas Urban
Tel: 0228/42 280-0
E-Mail an Jörg Gattenlöhner senden

Spendenkonto der Stiftung

Kontoinhaber: kinderherzen Stiftung Dr. Andreas Urban

IBAN: DE64 3804 0007 0313 1315 00

BIC: COBADEFFXXX

Bankname: Commerzbank Bonn

Bitte beachten Sie: Dies ist nicht das allgemeine kinderherzen Spendenkonto. 

Vorstand

Dr. Andreas E. Urban, Vorstandsvorsitzender

Dr. Andreas E. Urban

(Vorsitzender)

Hille Dahm-Becker

Hille Dahm-Becker

Dr. Thomas Becker

Dr. Christian Hirzebruch